Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen zur Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Deutsche MwSt. in A/CH
Die deutsche MwSt./USt. entfällt in Österreich und der Schweiz, wenn Leistungen in Österreich bzw. der Schweiz erbracht werden, die Akkreditierung (Zugang/Anmeldung zum Seminar) sowie die Faktura (Rechnungsstellung) aber aus Deutschland erfolgen (Finanzamt DE: USt-VA Kennziffer 45, dt. MwSt nicht steuerbar).
Österreichische MwSt./USt. in A
Für die österreichischen Finanzbehörden fällt eine österreichische MwSt./USt. im Sinne des § 3a [11a] USTG nicht an, da das Seminar/Workshop nur für und über Deutschland akkreditierten Professionals (z.B. Grafikdesigner/innen oder Hersteller/innen) offen steht und keine öffentliche Veranstaltung bzw. in Österreich vor Ort der »Öffentlichkeit nicht zugänglich ist« und auch dort nicht bezahlt werden kann.
Schweizer MwSt./USt. in CH
Für die Schweizer Finanzämter gelten ähnliche Regeln wie in Österreich.
UST-Identifikationsnummer
Eine UST-Identifikationsnummer gehört in diesem Falle weder in Deutschland noch in Österreich bzw. in der Schweiz zu den Pflichtangaben, da keine MwSt./USt. erhoben wird.
MwSt. für EU-Bürger in D
Das Seminar/Workshop ist kein grenzüberschreitendes Produkt bzw. eine Ware, die von einem ausländischen Besucher durch Deklaration ausgeführt werden kann, sondern eine schöpferische Leistung, die in Deutschland erbracht wird. Die deutsche MwSt./USt. ist somit leider nicht erstattungsfähig. Infos dazu siehe Website der EU »Leitfaden zur Mehrwertsteuererstattung für Besucher der EU«.
Mehrwertsteuerverrechnung in der EU
Teilnehmer aus einem EU-Mitgliedsland (z.B. mit Steuersitz und Rechnungsadresse in Österreich), die an einem Seminar in Deutschland (z.B. in München) teilnehmen und die die deutsche MwSt./USt bei ihrem Finanzamt (z.B. in Österreich) verrechnen wollen, empfiehlt es sich, eine vorhandene UST-Identifikationsnummer (z.B. in Österreich ATU31076382) bei der Anmeldung (z.B. zusätzlich im Feld z.Hd./Abteilung) anzugeben, damit diese dann auch auf der Rechnung ausgewiesen werden kann.